Hallo
Am Montag, 14. April 2008 12:46 schrieb peter emmerich:
> Hallo Lug-Freunde,
>
> ich beschäftige mich seit kurzem der Frage mit Bezug auf (li)legale
> Nutzug der Live-Stream-Medien (z.B. Zattoo), Content-Stream-Medien
> (Video.google, youtube) und Recorder (onlinetvrecorder.com) etc.
>
> Mit Napster, Kazzar, BitTorrent war der Sachverhalt ziemlich klar.
> Das Anbieten wurde aktiv Verfolgt, die Nutzung ehr selten bestraft.
>
> Wieso dürfen ganze Konzerte von Metallica & Co. auf
> Content-Stream-Medien laufen?
>
> Wie ist die Nutzung von Zattoo zusehen - und warum werden nicht die
> privaten "gestreamt"?
>
> Wie liegt der Sachverhalt beim OnlineTVrecorder?
Ich bin Nutzer von OTR, jedoch kein Experte, was die Rechtslage angeht.
OTR behauptet von sich selbst, legal zu sein, denn ich es gibt im
deutschen Recht den Passus, daß man eine Privatkopie von etwas
anfertigen darf und diese an einen Dritten weitergeben darf, solange
dies unentgeltlich geschieht und keine kommerzielle Nutzung verfolgt
wird. Ich kenne den Wortlaut nicht exakt, aber so in der Richtung.
Konkret im Falle OTR argumentiert OTR, daß sie eine Privatkopie der
Fernsehsendung XY für dich anfertigen und an dich weitergeben. Das
Ganze passiert da unentgeldlich (ein wenig auf Umwegen - Bannerclicks
bsp. -, aber dennoch kostenfrei). Du kannst dort kodierte Dateien
runterladen, die nur mit einem speziellen Decoder zu decodieren sind
und für den du eine entsprechende Freigabe benötigst, d.h. ohne
Berechtigung hast du nur Datenschrott auf der Platte.
Hoffe, habe ein wenig geholfen.
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Received on Mon Apr 14 23:11:28 2008