Am Montag, den 14.04.2008, 12:46 +0200 schrieb peter emmerich:
> Hallo Lug-Freunde,
>
> ich beschäftige mich seit kurzem der Frage mit Bezug auf (li)legale Nutzug
> der Live-Stream-Medien (z.B. Zattoo), Content-Stream-Medien (Video.google,
> youtube) und Recorder (onlinetvrecorder.com) etc.
Zumindest bei youtube wurden Benutzer auch dazu gezwungen videoclips zu
entfernen. Find den Artikel zwar grad nicht, aber da gabs sogar so
skurille Sachen wie ein Video vom Kleinkind entfernen weil im
Hintergrund ein Musikstück zum Teil zu hören war.
Afaik ist hier aber noch nichtmal die Haftungsfrage geklärt, also ob in
so einem Fall youtube oder der Nutzer haftbar wäre.
> Wieso dürfen ganze Konzerte von Metallica & Co. auf Content-Stream-Medien
> laufen?
Keine Ahnung, vielleicht haben die Verträge mit den Labels? Vielleicht
hat sich auch nur noch keiner beschwert.
Das ganze ist ohnehin skurill, manchmal afaik zahlen manchmal die
Rechteinhaber (weil sowas ja als werbung angesehen werden kann),
manchmal wollen die Geld.
Also, wenn da ein System hinter steckt versteh ichs nicht ;)
>
> Wie ist die Nutzung von Zattoo zusehen - und warum werden nicht die privaten
> "gestreamt"?
So wie sich zattoo mit den Sendern geeinigt hat?
Tippe mal, dass die bei den Sendern anfragen.
> Vielleicht kann mir hier einer verraten wieso das so ist
Ich denke vieles ist da noch nicht in Stein gemeiselt, dafür ist die
Technologie noch zu jung.
>
> Vielen Dank schon mal
>
> Peter
Gruss,
Syren
Received on Mon Apr 14 20:51:16 2008